AGBs

AGBs

Stand 02/2024

AGBs

Stand 11/2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Geltungsbereich

1.1.       Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall
             kommen Verträge mit dem Auftragnehmer ausschließlich

             nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustan-

             de.

1.2.       Mit Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber

             mit der Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen

             einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Be-

             dingungen des Auftraggebers sind nur dann für den Auf-

             tragnehmer verbindlich, wenn diesen ausdrücklich schrift-

             lich zugestimmt wurden. Die nachfolgenden Bedingungen

             des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftrag-

             nehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichen-

             der Bedingungen des Auftraggebers seine Leistung vorbe-
             haltlos ausführt.

1.3.       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
             Leistungen des Auftragnehmers (einschließlich, aber nicht
             begrenzt auf Veranstaltungen und Beratungsleistungen)
             und für alle aus dem Schuldverhältnis mit dem Auftraggeber
             resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmern und
             juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese
             Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehun-
             gen.

1.4.       Sind mehrere Dokumente Bestandteil der Vereinbarung,
             gelten immer die einzelvertraglichen Regelungen vorrangig.


2.    Vertragsschluss

2.1.       Die Darstellung der Beratungsangebote und Beschaffenheit

             der Seminare auf den Internetseiten des Auftragnehmers

             stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen

             unverbindlichen Onlinekatalog.

2.2.       Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer gilt erst dann als

             geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auf-

             tragnehmers vorbehaltlos annimmt oder ihm eine schrift-

             liche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zugeht oder

             der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung be-

             ginnt. Erteilt der Auftragnehmer eine schriftliche Auftrags-

             bestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Ver-

             trages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes

             vereinbart ist.

2.3.       Mit dem Versand der Anmeldedaten des Auftraggebers ist

             die Anmeldung abgeschlossen. Eine Anmeldung stellt ein

             verbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Mit der

             schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragneh-

             mer wird die Anmeldung bindend.

2.4.       Sämtliche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag-

             nehmer zur Durchführung des Vertrages getroffenen Ver-

             einbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser

             Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig schriftlich

             niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.5.       Von Angestellten des Auftragnehmers im Zusammenhang 
             mit dem Vertragsschluss getätigte Zusagen, Vereinbar-

             ungen, Zusicherungen oder Garantien werden erst durch

             schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam.

2.6.       Die vom Auftragnehmer eingesetzte Beratungsperson han-

             delt während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im

             Namen des Auftragnehmers. Zusatz-, Folge- und Neuauf-

             träge, die an sie herangetragen werden, gelten als dem Auf-

             tragnehmer erteilt.

3.   Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auf-
      traggebers

3.1.       Veranstaltungen und informationstechnische Betreuungen 
             finden i.d.R. in einem virtuellen Raum des Auftragnehmers

             statt. Der Auftraggeber versichert in diesem Fall, dass ihm
             ein entsprechend abgegrenzter Arbeitsbereich/-raum zur
             ungestörten Teilnahme zur Verfügung steht.

3.2.       Abhängig von den Vorkenntnissen und der Zusammen-
             setzung der Auftraggeber priorisiert und gewichtet der
             Auftragnehmer die Unterrichtsinhalte. Der Auftragnehmer   
             kann entsprechend die zeitlich-inhaltliche Verteilung des
             Rahmenplans justieren und Themen verkürzen oder ver-
             längern, wenn es dem Lernfortschritt dient.

3.3.       Der Auftragnehmer behält sich vor inhaltliche, methodische
             und organisatorische Änderungen oder Änderungen im
             Ablauf der Veranstaltung (z.B. aufgrund technischer Aktuali-
             sierung, Ausfall oder Wechsel der Seminarleitung) vor-
             zunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten
             Veranstaltung für den Auftraggeber nicht wesentlich änd-
             ert.
3.4.       Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die
             Durchführung dessen Leistung relevanten Informationen
             vollständig zur Kenntnis zu geben. Der Auftragnehmer ist
             grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur
             Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige
             Leistungen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Ord-
             nungsmäßigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berück-
             sichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein
             Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies aus-
             drücklich umfasst.

3.5.       Soweit zur Durchführung der Leistung des Auftragnehmers
             Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich
             sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu
             erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn

             dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Sofern er

             seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder
             nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch in Verzug
             der Annahme gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihm
             den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu
             stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftrag-
             nehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.6.       Der Auftraggeber weist seine Mitarbeiter zur erforderlichen
             Mitwirkung an.

3.7.       Unterliegt die Ermittlung des Leistungsinhalts und der
             -menge
             rechtlichen Vorgaben, so ist der Auftraggeber für deren
             Einhaltung verantwortlich.

3.8.       Der Auftragnehmer hat das Recht, die ihm obliegenden

             Leistungen durch einen von ihm sorgfältig ausgesuchten,

             geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen

             zu lassen.

3.9.       Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auf-
             trags externe Dienstleister heranzuziehen. Der Auftrag-
             nehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese
             Erfüllungsgehilfen ohne Auftrag des Auftraggebers hinzu-
             zuziehen.

3.10.     Umfasst der Vertrag auf das EDV-System des Auftraggebers
             bezogene Leistungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
             Daten und Programme in anwendungsadäquaten Interval-
             len regelmäßig, mindestens einmal täglich, in maschinen-
             lesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass

             diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden
             können. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der
             Auftragnehmer nur, wenn und soweit der Auftraggeber
             sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Daten-
             material nicht mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
             werden können.


4.   Überlassene Unterlagen

4.1.       An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem
             Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektron-
             ischer Form –, wie z. B. Inhalten, Kalkulationen, Abbildun-
             gen etc., behält der Auftragnehmer sich die Eigentums-

             und Urheberrechte vor.

4.2.       Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht   
             werden, es sei denn, der Auftragnehmer erteilt dazu dem
             Auftraggeber seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

5.    Fristen und Termine

5.1.       Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät
             der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftrag-   
             geber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur
             Erbringung der geschuldeten Leistung in Textform gesetzt
             hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Er-
             bringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mit-
             wirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung verein-
             bart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche
             Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungs-
             handlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszei-
             ten angemessen.

5.2.       Wird die von dem Auftragnehmer geschuldete Leistung
             durch unvorhersehbare und durch den Auftragnehmer un-
             verschuldete Umstände verzögert (z. B. Angriffe Dritter auf
             das IT-System, Betriebsstörungen, behördliche Maßnah-
             men, Stromausfälle, Störungen oder Ausfall von Tele-
             kommunikationsnetzen - jeweils auch bei dem Vorliefer-
             anten des Auftragnehmers oder das Nichterreichen der
             Mindestteilnehmerzahl sowie kurzfristige Ausfälle von Se-
             minarleiter, die nicht durch einen anderen Seminarleiter
             ersetzt werden können), so ist der Auftragnehmer berech-
             tigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinaus-
             zuschieben. Für den Fall, dass die Behinderung mehr als
             sechs Wochen andauert, ist der Auftragnehmer berechtigt,
             vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer wird den
             Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
             Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle des
             Vertragsrücktrittes hierfür bereits geleistete Gegenleist-
             ungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche
             sind ausgeschlossen.

5.3.       Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferzeit
             setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der     
             Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des
             nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.4.       Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen
             Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unter-
             lagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, ins-
             besondere von den erforderlichen Materialien (Dokumen-
             te, Zeichnungen, Bilder, Graphiken, Software auf Datenträ-
             gern), sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbe-
             dingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auf-
             traggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht
             erfüllt, verlängern sich die Fristen für einen angemessenen

             Zeitraum; dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Ver-
             zögerung zu vertreten hat.

5.5.       Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt
             er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer 
              berechtigt, Ersatz etwaiger hierdurch bedingter Mehrauf-
             wendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche An-
             sprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. Sofern

             vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr
             eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschle-
             chterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftrag-
             geber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldner-
             verzug geraten ist.

5.6.       Gerät der Auftragnehmer aufgrund leichter Fahrlässigkeit
             mit der Leistungserbringung in Verzug, so ist seine Haftung
             für Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leis-
             tung) auf 5 % des Vertragspreises beschränkt. Ansprüche
             auf Schadensersatz statt der Leistung bestimmen sich nach
             Maßgabe von Ziff. 12..

5.7.      Der Auftraggeber kann jederzeit anstelle des angemeldeten
             Teilnehmers einen Vertreter benennen. Dadurch entstehen
             dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.

5.8.       Der Auftraggeber kann jederzeit auf einen anderen Veran-
             staltungstermin oder auch eine andere Veranstaltung um-   
             buchen. Für Umbuchungen bis 4 Wochen vor Veranstal- 
             tungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei 
             einer Umbuchung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
             wird vom Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr von
             EUR 50,00 erhoben.

5.9.       Veranstaltungsabmeldungen vom Auftraggeber müssen
             grundsätzlich in Textform, spätestens 14 Tage vor Seminar-
             beginn erfolgen. In diesem Fall wird vom Auftragnehmer
             lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,00
             erhoben. Bei Abmeldungen, die später eingehen, und bei
             Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung ist die gesamte
             Teilnahmegebühr fällig. Maßgebend für die Einhaltung der
             Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung beim
             Auftragnehmer.

5.10.     Ein Seminar kann, solange noch keine Termine mit dem
             Seminarleiter vereinbart wurden, kostenlos storniert wer-
             den.

5.11.     Vereinbarte Beratungstermine können bis 21 Tage vor Re-
             alisierung kostenfrei verschoben werden. Kurzfristigere
             Verschiebungen und Fernbleiben ohne vorherige Abmel-
             dung werden mit 50 % des Honorarsatzes abgerechnet.

6.    Preise und Zahlungen

6.1.        Maßgeblich ist der von dem Auftragnehmer genannte, an-
              sonsten der von dem Auftragnehmer für die betreffende
              Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl.
              Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe - soweit diese anfällt. Bei
              grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern,
              Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art),
              die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem
              Auftraggeber zu tragen.

6.2.       Der Auftragnehmer ist im Rahmen von Dauerschuldver-
             hältnissen und längerfristigen Verträgen berechtigt, bei
             einer von ihm nicht zu vertretenden Erhöhung seiner
             Kosten und Gebühren, angemessene Preiserhöhungen ent-
             sprechend der Erhöhung der Kosten vorzunehmen; ist der
             Auftraggeber mit einer solchen Preiserhöhung nicht ein-
             verstanden, so kann er innerhalb von vier Wochen nach
             Zugang eines solchen Erhöhungsverlangens den Vertrag
             kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart. Das
             Recht zur Preiserhöhung auf der Grundlage dieser Regel-
             ung besteht nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber um
             einen Verbraucher handelt.

6.3.       Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung ohne
             Skontoabzug und spesenfrei innerhalb von zwei Wochen
             nach Rechnungszugang auf das von dem Auftragnehmer
             angegebene Bankkonto zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist
             nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Für
             die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift
             auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich. Der Auf-
             tragnehmer behält sich das Recht vor, angemessene Ab-
             schlagszahlungen und angemessene Vorschüsse zu verlan-
             gen.

6.4.       Bei E-Learnings wird die Gebühr sofort nach der Anmeldung
             in Rechnung gestellt.

6.5.       Schuldet der Auftraggeber neben einer bestehenden Haupt-
             forderung Zinsen und Kosten, so wird eine zur Tilgung der
             Gesamtsumme nicht ausreichende Zahlung des Auftrag-   

             gebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
             zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

6.6.       Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem     
             Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts-
             kräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragneh-
             mer schriftlich anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht
             für Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, die aus
             demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie der Zahl-
             ungsanspruch des Auftragnehmers. 

6.7.       Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die
             Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftrag-
             geber durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftrag-   
             gebers gefährdet sind, so ist der Auftragnehmer berechtigt,
             noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung     
             oder Sicherheitsleistung sowie gegen Ausgleich etwaiger     
             offener Forderungen aus dem Vertrag für bereits erbrachte
             Teilleistungen auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf
             einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

6.8.       Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugs- 
             zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basis-,
             zinssatz p.a., wenn es sich um einen Unternehmer handelt 
             und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
             p.a., wenn es sich um einen Verbraucher handelt. Der Auf-
             tragnehmer ist berechtigt, einen weitergehenden Anspruch 
             geltend zu machen, sofern er dem Auftraggeber einen
             höheren Schaden nachweist. Außerdem ist der Auftrag-
             nehmer berechtigt, eine Pauschale in Höhe von € 40 zu
             erheben, wenn es sich um einen Unternehmer handelt. Dies
             gilt auch, wenn es sich um eine Abschlagszahlung oder   
            sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale ist auf einen
             geschuldeten Schadensersatz anzurechnen. Wenn es sich
             um einen Verbraucher handelt, ist der Auftragnehmer
             berechtigt, pro Mahnung eine Kostenpauschale von € 5 zu
             erheben. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet,
             dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich nied-
             rigerer Schaden entstanden ist.

7.    Arbeitsmittel

7.1.       Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer
             der Maßnahme kursbegleitende digitale Lernmittel zur
             Verfügung. In der Regel ist es erforderlich, dass sich der
             Auftraggeber an Internet-Portalen von Drittanbietern re-
             gistriert/anmeldet, bei denen die Angabe personenbe-         
             zogener Daten erforderlich ist und ggf. Nutzungs- und Ver-
             tragsbedingungen akzeptiert werden müssen. Dies ist Vor- 
             aussetzung für die Nutzung der Lernmittel.

7.2.       Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Schaffung der
             technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Semi-

             naren, insbesondere im Hinblick auf die eingesetzte Hard-
             und Software, der Internetverbindung einschließlich Daten-
             übermittlungsgeschwindigkeit des aktuellen Browsers sowie
             der Akzeptanz der vom Auftragnehmer ggf. übermittelten
             Cookies und trägt die zur Erfüllung dieser Voraussetzung
             ggf. notwendigen Kosten selbst.

7.3.       Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten
             Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand
             erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität,
             Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.


8.    Eigentumsvorbehalt und Nutzung

8.1.       Der Auftragnehmer behält sich bei allen Lieferungen von
             Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur
             vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen
             durch den Auftraggeber vor.

8.2.       Die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder
             Zugänglichmachung von Lehrgangsunterlagen oder
             Lehrmaterialien ist nicht zugelassen. Insbesondere die
             Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen
             Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen
             Internetportalen (Sharing) ist untersagt.

8.3.       Soweit das jeweilige Seminar ganz oder anteilig aus Live-Ter-
             minen besteht, können Lehrmaterialien jeweils nur zu den
             angegebenen Terminen genutzt werden.

8.4.       Durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Aufzeich-
             nungen dürfen vom Teilnehmer nur zur Teilnahme an der
             Maßnahme (im Onlinemodus) verwendet und nicht herunter
             oder in eine Cloud geladen und nicht auf Rechnern, Fest-
             platten oder ähnlichen Speichermedien gespeichert werden.
             Die Aufzeichnung darf nicht zu anderen Zwecken als für die
             Teilnahme an der Maßnahme genutzt werden, insbesondere

             darf die Aufzeichnung nicht veröffentlicht oder verbreitet 

             werden.
8.5.      Die bei der Vertragsdurchführung erbrachten Leistungen
             des Auftragnehmers (z.B. Beratungsleistungen) dürfen nur im
             Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet
             werden. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Ein-
             zelfall, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber daher an
             seinen urheberrechtsfähigen Leistungen jeweils ein einfaches,
             nicht übertragbares sowie zeitlich und räumlich auf den
             Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Weitere Re-
             chte werden ausdrücklich nicht eingeräumt, insbesondere ist
             der Auftraggeber nicht berechtigt, die Leistungen des Auf-
             tragnehmers zu bearbeiten, zu verändern oder nur auszugs-
             weise zu nutzen.

8.6.       Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach dem Ver-
             trag ein Recht einräumt, das Zertifikat des Auftragnehmers
             in dem vereinbarten Umfang zu nutzen, darf dieses nur für
             den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck bzw. den
             zertifizierten Bereich und nur in der von dem Auftragnehmer
             zur Verfügung gestellten, unveränderten Form verwendet
             werden.

9.    Mängelansprüche

9.1.       Im Falle einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers
             hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gelegenheit zu
             mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemes-
             sener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzu-
             mutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter       
             Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen
             Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. Der Auftragneh-
             mer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die
             Leistung nochmals mangelfrei erbringen. Schlägt die Nach-
             erfüllung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die Ver-
             gütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten;
             Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von
             Ziffer 12. Rücktritts- und Schadenersatzansprüche bestehen 

             jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten
             Beschaffenheit nur unerheblich ist.

9.2.       Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich,
             spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ab-
             nahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Erkennbar-
             keit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer anzu- 

             zeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewähr- 

             leistungsansprüchen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
             es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher han-
             delt. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang
             der Mängelrüge beim Auftragnehmer. Unterbleibt die Rüge
             oder ist sie verspätet, verliert der Auftraggeber seine An-
             sprüche wegen etwa vorhandener Mängel der Kaufsache.

10.  Rücktritt

10.1.     Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nur dann, 
             wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung, aufgrund
             derer der Rücktritt erklärt werden soll, zu vertreten hat.
             Der Rücktritt ist schriftlich per eingeschriebenen Brief zu
             erklären. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen
             Verbraucher, so genügt es, wenn die Erklärung in Textform

             erfolgt. Der Rücktritt lässt vereinbarte Verschwiegenheits-
             pflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten un-
             berührt.

10.2.     Endet der Beratungsvertrag vorzeitig, hat der Auftraggeber
             die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers in
             jedem Falle vertragsgemäß zu vergüten.

11.  Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)

11.1.      Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne An-
              gabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Wider-
              rufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt des Erhalts
              der Anmeldebestätigung. Um das Widerrufsrecht auszu-
              üben muss der Verbraucher dem Auftragnehmer (re:duce
              data GmbH., Schauinslandstraße 5, 75233 Tiefenbronn,
              E-Mail: hello@reduce-data.com) mittels einer eindeutigen
              Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-

             Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
             informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
             dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des
             Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 11.2.    Bei Widerruf des Vertrages, hat der Auftragnehmer dem
             Verbraucher alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat,
             unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag

             zurückzuzahlen, ab dem die Mitteilung über den Widerruf
             dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für

             diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe
             Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen
             Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbrau-
             cher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In kei-   

             nem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rück-
             zahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher verlangt,
             dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist begin-
             nen soll, so hat der Verbraucher dem Auftragnehmer einen
             angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu
             dem Zeitpunkt, zu dem er dem Auftragnehmer von der
             Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags 

             unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Ver-
             hältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
             Dienstleistungen entspricht.

12.  Haftung

12.1.     Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestim-
             mungen auf Schadenersatz, wenn der Auftraggeber Scha-
             densersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
             grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder gro- 

             ber Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des

             Auftragnehmers beruhen, oder wenn der Auftragnehmer
             schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. We-       

             sentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
             ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
             erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- 

             partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

12.2.     Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertrags-
             pflichtverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaft-
             ung in den vorgenannten Fällen auf den Auftragswert,
             höchstens jedoch auf den vorhersehbaren, bei derartigen
             Verträgen typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
             Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie Verzug oder
             Unmöglichkeit, leicht fahrlässig verursachte Schutz-
             pflichtverletzungen, leicht fahrlässig verursachte Mangel-
             folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangen-
             en Gewinn haften der Auftragnehmer nicht.

12.3.     Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
             des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den
             vorstehenden Bestimmungen unberührt.

12.4.     Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Soweit in
             diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist
             eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in
             Ziffern 1.-3. dieses Abschnitts vorgesehen – ohne Rücksicht
             auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
             ausgeschlossen. Insbesondere wenn und soweit etwaige
             Beratungsfehle und Mängel darauf beruhen, dass der
             Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß den

             Ziffern 3.4., 3.5., 3.6. und 3.7. nicht, nicht vollständig oder
             nicht rechtzeitig erfüllt hat, haftet der Auftragnehmer nicht.
             Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung
             aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Auftrag-

             geber führen. Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine

             Haftung für etwaige Schäden des Auftraggebers, die auf

             Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß
             Ziffer 3.10. beruhen.

12.5.     Soweit die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers
             nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder
             eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
             persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten,
             Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
             des Auftragnehmers.

12.6.     Die Begrenzungen nach Ziffern 1 und 2 dieses Abschnitts
             gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines An-

             spruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung

             Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
12.7.    Der Auftragnehmer übernimmt im Beratungsfall keine
             Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg. Der Auftrag-
             geber entscheidet in alleiniger Verantwortung über die
             vom Auftragnehmer vorgeschlagene Maßnahmen, und
             zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Maßnahmen
             des Auftraggebers begleitet.

12.8 .    Soweit Schadensersatzansprüche nach diesem Artikel zu-
             stehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres ab gesetz-
             lichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Haftung we-
             gen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Leb-
             ens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem
             Verschweigen eines Mangels.

12.9.     Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Re-
             gelungen nicht verbunden.

13.  Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten

13.1.     Das Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten erfor-
             dert strikte Vertraulichkeit. Sowohl der Auftragnehmer als
             auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über vertrauliche
             Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Still-
             schweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach
             Beendigung des Vertrags für die Dauer von fünf Jahren fort.
             Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Infor-
             mationen, 

             a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nach-
             weislich bereits bekannt waren oder danach von dritter
             Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertrau-
             lichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder be-
             hördliche Anordnungen verletzt werden;

             b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind
             oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit
             dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

             c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf An-
             ordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt
             werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur

             Offenlegung verpflichtete Empfänger den anderen Ver-
             tragspartner vorab unterrichten und ihm Gelegenheit ge-
             ben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

             d) die der Empfänger unabhängig von der Kenntnis der
             vertraulichen Informationen selbständig entwickelt oder
             entwickeln lassen hat.

13.2.     Der Auftragnehmer wird vertragsbezogene Unterlagen
             aufbewahren, sofern eine gesetzliche oder behördliche
             Aufbewahrungspflicht besteht. Darüber hinaus ist der
             Auftragnehmer zur Aufbewahrung zu Dokumentations-
             zwecken berechtigt; etwaige gesetzliche oder vertragliche
             Herausgabeansprüche des Auftraggebers bleiben unbe-
             rührt.

13.3.     Sofern der Auftragnehmer E-Learning-Angebote erbringt,
             erhält jeder Teilnehmer einen persönlichen Zugang. Die
             Nutzung des E-Learning-Angebots (Lerninhalt usw.) ist auf
             diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum
             begrenzt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist
             untersagt.

14.  Datenschutz

14.1.    Der Auftragnehmer verarbeitet und nutzt personenbe-
            zogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks 
            sowie zu werblichen Zwecken, soweit dies ohne gesonderte
            Einwilligung gesetzlich zulässig ist. Einer Nutzung und Wei-
            tergabe der Daten zu Werbezwecken kann der Auftraggeber

            jederzeit für die Zukunft widersprechen.

14.2.    Im Übrigen hat der Auftraggeber nach Maßgabe der daten-
            schutzrechtlichen Bestimmungen ein Recht auf Auskunft,
            Berichtung, Sperrung und Löschung seiner bei dem Auftrag-
            nehmer gespeicherten Daten.

15.  Abwerbeverbot

Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, während ihrer Tätigkeit und 24 Monate danach gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.

16.  Inhalte-Moderation

16.1.   Wenn Sie unsere Angebote nutzen und dabei Inhalte (Text-, Bild-, 

Audio- oder Video-Beiträge) in unseren Online-Angeboten speichern, hochladen oder posten, sind Sie allein für diese Inhalte verantwortlich und müssen die nachfolgenden Regeln beachten.

16.2    Sie dürfen keine Inhalte auf unseren Online-Angeboten speichern,   

hochladen oder posten, die gegen das geltende Recht oder gegen die zwischen uns geschlossenen Verträge verstoßen. Sie dürfen insbesondere nicht

▪ beleidigend, rassistisch, gewaltverherrlichend oder-        verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch,  diskriminierend verfassungsfeindlich, jugendgefährdend,        pornografisch sein;

▪ gegen das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verstoßen;

▪ gegen die mit Ihnen geschlossenen Verträge oder AGB  verstoßen;

▪ gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrechte)          verstoßen;

▪ gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen

▪ gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen;

▪ Schadsoftware oder Schadcode enthalten;

▪ gegen sonstige von uns auferlegte Regeln oder Vorgaben  (z.B. Netiquette) verstoßen.

16.3    Wir prüfen die Inhalte manuell, wenn sie von unseren Mitarbeitern

entdeckt werden oder wenn wir von Dritten entsprechende Hinweise erhalten. Eine proaktive Überprüfung der Inhalte durch uns erfolgt grundsätzlich nicht. Wir  behalten uns aber das Recht vor, Inhalte nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Regeln zu überprüfen und anlassbezogen erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

16.4    Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Inhalt gegen         

die hier genannten Regeln verstößt, gehen wir wie folgt vor:

Sperrung: Der betroffene Inhalt wird zunächst unverzüglich            gesperrt.

Stellungnahmefrist: Sofern uns die Kontaktdaten vorliegen, werden wir den Urheber des Inhalts kontaktieren und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen. Sofern der Urheber innerhalb der Frist keine Stellung bezieht, wird der Inhalt gelöscht.

Abschließende Entscheidung: Sofern der Urheber Stellung bezieht oder eine Kontaktaufnahme zum Urheber nicht möglich ist, werden wir den Sachverhalt auf Grundlage der vorhandenen Informationen bewerten und welche Maßnahmen wir ergreifen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

▪ Unbefristete Sperrung des betreffenden Inhalts

▪ Endgültige Löschung des betreffenden Inhalts

▪ Verwarnung des Nutzers

▪ Vorübergehende Sperrung des betreffenden Nutzers

(alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen)

▪ Ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags

▪ Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine            Straftat, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer        Person im Raum steht, müssen wir diese aus gesetzlichen                Gründen melden)

Wir wägen unsere Entscheidungen sorgfältig ab. Hierbei      berücksichtigen wir insbesondere die Rechte und Freiheiten            der Urheber und der potenziellen Betroffenen. Die Folge-                maßnahmen werden verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass wir immer die mildeste, dem Verstoß angemessene Maßnahme auswählen werden. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere

▪ die Schwere des Verstoßes

▪ die Anzahl und den der Gesamtverstöße

▪ potenzielle Auswirkungen auf unsere Dienste und unsere      Nutzer und sonstige Dritte

           ▪ das Gesamtverhalten des Nutzers (z.B. dessen Einsichtsfähigkeit

hinsichtlich des Verstoßes)

▪ Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit)

▪ Motive des Verstoßes (soweit erkennbar)

▪ Einlassung des Nutzers (sofern vorhanden)

Information: Sofern wir die Kontaktdaten des Urhebers haben, werden wir ihn über das Ergebnis unserer Bewertung informieren; eine solche Information erfolgt nicht, soweit wir sie aus rechtlichen Gründen nicht erteilen dürfen (z.B.  laufende polizeiliche Ermittlungen).

16.5    Wenn Sie rechtswidrige Inhalte in unserem Online-Angebot finden

oder einen dahingehenden Verdacht haben, können Sie uns das jederzeit mitteilen. Unsere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an den Urheber der gemeldeten Information weitergegeben.


17.  Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

17.1.    Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftrag-
            nehmers.

17.2.    Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entsteh-
            enden Ansprüche ist der für den Firmensitz des Auftrag-
            nehmers zuständige Gerichtsort, soweit der Auftraggeber
            Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
            öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragneh-
            mer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen,
            welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftrag-
            gebers zuständig ist.

17.3.    Diese Bedingungen und die damit verbundenen Bestellun-
            gen/Aufträge/etc. einschließlich ihrer Auslegung unterlie-   

            gen deutschem Recht unter Ausschluss internationalen Ein- 

            heitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Verein-
            ten Nationen über Verträge über den internationalen Wa-
            renkauf (CISG). 

17.4.    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertrags-
            beziehungen mit dem Auftraggeber ungültig sein oder
            werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regel-
            ungen der Vertragsbeziehungen nicht berührt. In diesem     

            Falle verpflichten sich die Vertragsschließenden, eine
            rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn
            und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzungen der unwirk-
            samen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch ent-   

            sprechend, falls die Vertragsbeziehung eine regelwidrige
            Lücke enthält, die durch eine ergänzende Vertragsaus- 
            legung zu schließen ist.

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